Dürfen Erdgasfahrzeuge in Tiefgaragen parken?
Das Einfahrtverbot galt früher eigentlich für Flüssiggasbetriebe (LPG) Fahrzeuge und entspricht nicht der aktuellen Garagenverordnung. Somit ist nach den Länderbauordnungen das Parken von CNG-Fahrzeugen in Tiefgaragen und Parkhäusern bundesweit erlaubt. Jedoch stellt das Hausrecht jedem Parkhausbesitzer frei, die Einfahrt in seine Tiefgarage bzw. Parkhaus zu untersagen.
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