Autogas & Erdgaslexikon
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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abgasgutachten |
Mit einem Abgasgutachten wird für ein umgerüstetes Kraftfahrzeug das Abgasverhalten und somit die Einhaltung einer bestimmten Schadstoffklasse (z.b. Euro2) bestätigt. Dabei gilt es zu beachten das die Einstufung der Schadstoffklasse immer nach dem jeweils schlechteren Abgasverhalten erfolgt. Beispiel: Vor der Umrüstung entspricht das Kraftfahrzeug der Abgasnorm Euro2. Nun erfolgt die Umrüstung auf einen Bivalenten Benzin-/Gasbetrieb. Für die Gasanlage liegt ein Abgasgutachten vor, in dem ein Abgasverhalten der Schadstoffklase Euro1 bestätigt wird. Hierbei erfolgt somit nach der Umrüstung eine Rückstufung der Schadstoffklasse. Bei bivalentem Antrieb kann keine Verbesserung der Schadstoffklasse erfolgen. Auch dann nicht wenn im Gutachten Euro 3 bestätigt wird. In diesem Beispiel würde sich die Schadstoffklasse des Fahrzeuges „Euro 2“ nicht ändern. Da nach einem Einbau einer Gasanlage die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeug gem. §21 StVZO erlischt, wird für die Eintragung unter anderem ein solches Abgasgutachten benötigt. |