Jedes Jahr überlegen sich viele Autofahrer, ob sie bei ihrer bisherigen Kraftfahrzeugversicherung auch wirklich gut abgesichert sind und ob es nicht doch noch günstigere Versicherungen mit anderen Konditionen und Abdeckungen bei Schadensfall und Co. auf dem Markt gibt. Sicherlich ist es richtig, sich stets auf den neuesten Stand zu bringen, zu vergleichen und sich zu informieren. Richtig ist aber auch, dass man auf keinen Fall auf Schnäppchen-Angebote mit sensationell niedrigen Beträgen trotz umfänglichem Schutz reinfallen sollte. Spätestens dann, wenn der Ernstfall eintritt und die Versicherung in Kraft treten muss, bei einem Verkehrsunfall beispielsweise, zeigt sich das wahre Gesicht. Und das kann für den Versicherungsnehmer ganz schön teuer werden.
Trotzdem gilt: Vergleichen lohnt sich! Denn man kann bei gut durchdachtem Wechsel jedes Jahr eine Menge einsparen.
Unter diesen Voraussetzungen kann man wechseln:
- Bei Fahrzeugwechsel
- Bei Vertragsablauf
- Bei einer Prämienänderung
- Bei einem Halterwechsel
- Im Schadenfall
Bei Vertragsablauf: Grundsätzlich gilt die Versicherung für den in der Police festgehaltenen Zeitraum und verlängert sich automatisch immer um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
Bei Fahrzeugwechsel: Kann der Halter ohne Prämienverlust die Versicherung wechseln. Über Prämienänderungen der Versicherung muss der Halter bis spätestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres informiert werden. Ist der Versicherungsnehmer damit nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Grundsätzlich gilt bei einem Halterwechsel, dass alle Rechte und Pflichten auf den neuen Halter über gehen, er kann jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Wechsel die Versicherung kündigen. Die Haftpflichtversicherung für das jeweilige Fahrzeug erlischt, wenn der neue Fahrzeugausweis aufgrund des Versicherungsnachweises einer anderen Gesellschaft ausgestellt wurde. Die Kaskoversicherung endet auf das Datum des Halterwechsels.
Im Schadenfall: Müssen Leistungen im Schadenfall erbracht werden, kann die Versicherung von beiden Parteien, also Halter und Versicherer, gekündigt werden.
Unterschiede vergleichen und prüfen
Um den Wechsel der Kfz-Versicherung störungsfrei und unproblematisch über die Bühne zu bringen, sollte man sich im Tarifdschungel der Kfz-Versicherungen möglichst den aufs Fahrzeug, Typ, Stärke, Hubraum und Co. abgestimmten Tarif aussuchen. Empfehlenswert ist daher, dass man sich schon im Vorfeld bestens über Tarife und einzelne Konditionen informiert. Möglichkeiten, sich mit der Eingabe der relevanten Daten des Fahrzeuges auch online schlauzumachen, sind über Tarifchecks beispielsweise jederzeit gegeben. So kann man schon im Vorfeld durch die Eingabe der unterschiedlichen Daten genau filtern, welche Versicherung für das entsprechende Kfz die richtige ist. Alle Kriterien sollten beachtet und verglichen werden. Während die eine Versicherung bei beispielsweise geringen Schäden schon großzügig agiert, stimmt die andere nicht zu und übernimmt die Schadenssumme erst gar nicht.
Gut überlegt handeln
Nicht zu vergessen sind auch die unterschiedlichen Möglichkeiten und Arten der Autoversicherung. Während bei einer Teilkasko der Halter selbst bei einer vertraglich festgelegten Selbstbeteiligungssumme im Schadensfall zuerst selbst in die Tasche greifen muss, übernimmt eine Vollkasko alle Kosten im Falle eines Schadens. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich verpflichtend und greift im Falle eines Schadens, der durch den jeweiligen Halter selbst entstanden ist. Auch hier ist genau zu vergleichen, wie hoch im Falle eines Schadens beispielsweise die Deckungssumme der jeweiligen Versicherung ist.