Auswirkungen für LPG und CNG
der Entwurf des Finanzministeriums für das neue Energiesteuergesetz liegt nun vollständig offen und soll am 8. März 2006 im Kabinett verabschiedet werden, ehe er in den Bundestag zur Beratung geht. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird zum August 2006 angestrebt. Die „Interessensgemeinschaft Gasfahren – umweltfreundlich und sparsam“ (ig-gasfahren.de.vu) fasst die entscheidenden Aspekte zusammen.
„Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes“ (Stand 30.01.1006):
§ 2 - Steuertarif
(1) Die Steuer beträgt
7. für 1 MWh Erdgas und 1 MWh gasförmige Kohlenwasserstoffe 31,80 EUR,
8. für 1 000 kg Flüssiggase
a) unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen 409,00 EUR,
(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer bis zum 31. Dezember 2015
1. für 1 MWh Erdgas und 1 MWh gasförmige Kohlenwasserstoffe 13,90 EUR,
2. für 1 000 kg Flüssiggase unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen 180,32 EUR.
1.) Flüssiggas:
1 Liter Flüssiggas entsprechen etwa 0,524 kg (bei 8°C). Auf den Liter umgerechnet ergibt sich eine Besteuerung von ca. 21,4 Cent ab 2016. Bis zum 31.12.2015 liegt der Steuersatz pro Liter bei ca. 9,5 Cent. Wir sprechen also von einer Preiserhöhung aufgrund der Energiebesteuerung in Höhe von etwa 12 Cent zzgl. MwSt., die zum 1.1.2016 statt zum 1.1.2010 wirksam wird.
Beispielrechnung des möglichen zukünftigen LPG-Preises ausgehend vom derzeitigen LPG-Durchschnittspreis:
Preis pro Liter 63 Cent (inkl. MwSt.) + 12 Cent Steuererhöhung + 2 Cent MwSt. (noch 16%) => 0,77 Euro pro Liter
2.) Erdgas:
H-Gas hat einen Brennwert von >11 kWh/m3, L-Gas einen Brennwert von ca. 9,5 kWh/m3. Es errechnet sich H-CNG damit ein Steuersatz von 35 Cent pro kg, für L-CNG von 30 Cent pro kg – gültig ab 31.12.2015. Der derzeit bis 2020 festgeschriebene Steuertarif findet nicht mehr bis 2020 Anwendung sondern läuft zum 31.12.2015 aus: Für H-Gas errechnen wir derzeit 15 Cent pro Kilogramm, für L-Gas 13 Cent.
Im Gesetz wird nicht zwischen den Gasqualitäten unterschieden, so diese Berechnung der Steuer pro Kilogramm nur als Anhaltspunkt dient. Der exakte normierte Energiewert des Erdgases ist der Interessensgemeinschaft nicht bekannt, für die Ermittlung der ungefähr zu erwartenden Preissteigerung von 20-25 Cent zzgl. MwSt. sind geringe Abweichungen aber unwesentlich.
Beispielrechnung des möglichen zukünftigen CNG-Preises ausgehend vom derzeitigen CNG-Durchschnittspreis:
Preis pro kg 78 Cent (inkl. MwSt.) + 20-25 Cent Steuererhöhung + 4 Cent MwSt. (noch 16%) => 1,05-1,10 Euro pro kg
Initiative zur Gleichstellung begrüßt die Verlängerung
Mit der Verabschiedung im Kabinett erfolgt zunächst nur ein Teilschritt. Es folgt noch eine intensive parlamentarische Beratung, auf die Auto- und Erdgasfahrer sowie Umrüstbetriebe – auch ohne Unterstützung durch Verbände oder Organisationen – einwirken können.
Die Initiative zur Gleichstellung von LPG und CNG begrüßt die Verlängerung der Planungssicherheit für LPG um 6 Jahre ausdrücklich, ist jedoch davon überzeugt, dass eine Koexistenz von Erd- und Autogas bis 2020 geschützt werden sollte. Aus heutiger Sicht scheint es unwahrscheinlich das andere Technologien, z.B. Wasserstoff, bereits 2016 eine hinreichende Massenmarktverbreitung finden. Man geht davon aus, dass die derzeitige Verbrennungsmotortechnik hinsichtlich des monovalenten Gasbetriebes vorrangig Fortschritte machen wird, um sich weiter von der Erdölabhängigkeit zu lösen und um individuelle Mobilität umweltverträglicher zu gestalten.
Das Team der unabhängigen Initiative ruft daher weiterhin dazu auf, den Kontakt zu den regionalen Abgeordneten zu suchen und diese vom Gleichstellungsanliegen 2020 zu überzeugen. Nach über einem Jahr Schriftverkehr, persönlichen Kontakten und Gesprächen bestätigt sich eine hohe Akzeptanz für konstruktive Anregungen. Es kommen unterschiedlichste Perspektiven zum Tragen: Umweltfragen, Wirtschafts- und Gesellschaftsaspekte (Arbeitsplätze, finanzierbare Mobilität, Wirtschaftsmotor Mittelstand u.a.m.). Das Votum von mittlerweile 5500 Unterzeichnern seit Juni 2005 – darunter Autogas-, Erdgas-, Benzin- und Dieselfahrer, die sich als Mitglied einer solidarischen Gemeinschaft verstehen – für die Gleichstellung beider Gase bis 2020 findet Gehör auch außerhalb der Gasfahrerkreise.
Ursprünglich gegründet mit Ziel der Autogas-Gleichstellung setzt sich die Interessensgemeinschaft selbstverständlich nun auch für die Interessen der Erdgasfreunde ein und hofft auf den notwendigen Zusammenhalt der verwandten Lager LPG und CNG hinsichtlich des gemeinsamen Ziels 2020.
Unterschriften für die Planungssicherheit mit LPG und CNG können abgegeben werden bei vielen Tankstellen und Umrüstbetrieben, die Unterschriftenfomulare der „IG Gasfahren – umweltfreundlich und sparsam“ auslegen. Die digitale Stimme kann unkompliziert unter ig-gasfahren.de.vu abgegeben werden. Flyer und Blankoformulare können im Downloadbereich herunter geladen werden. Links zu den Fraktionen befinden sich im neuesten Newsletter sowie in der Linkübersicht.
Geht man davon aus, dass alle Energieträger, insbesondere aber die Erdölbasierten, weiter im Preis steigen werden, so bleibt sowohl LPG als auch CNG eine interessante Alternative, unabhängig davon, wie lange der Begünstigungszeitraum im ersten Schritt verankert wird.
Quelle: IG Gasfahren