Schon seit dem Jahr 1998 sind rote Nummernschilder ausschließlich Gewerbetreibenden vorbehalten. Privatpersonen müssen heutzutage ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, um eine Tageszulassung für ein Fahrzeug zu bekommen. Die Kurzzeitkennzeichen sind für eine Dauer von maximal fünf Tagen zugelassen und kennzeichnen das Ablaufdatum der Zulassung in einem gelben Streifen am rechten Rand des Nummernschilds. Dabei wird ein Kurzzeitkennzeichen in den meisten Fällen für die Zwecke von Überführungsfahrten oder Probefahrten mit einem Auto oder Motorrad verwendet. Ohne ein zugelassenes Kurzzeitkennzeichen haben Straßenverkehrsteilnehmer mit einem hohen Bußgeld zu rechnen.
 

Wer noch kein Kurzzeitkennzeichen für eine Überführungsfahrt nach einem Autokauf oder einer längeren Probefahrt mit einem Neuwagen gebraucht hat, steht sich zunächst einer ungewissen Aufgabe gegenüber, wenn es darum geht, ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. So haben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick mit allen wichtigen Fakten für Kurzzeitkennzeichen zusammengestellt. Auf diese Weise gelingt es mühelos, ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

Der Nutzen von Kurzzeitkennzeichen

Gewerbetreibende, die ein Kurzzeitkennzeichen verwenden, erkennt man am roten Nummernschild. Dagegen dürfen Privatleute auf das charakteristische „gelbe Nummernschild“ zurückgreifen. Ebenso unterscheiden sich die beiden Kurzzeitkennzeichen für die Nutzung eines Autos oder Motorrads. Während das rote Nummernschild innerhalb von maximal fünf Tagen für gleich mehrere Fahrzeuge verwendet werden kann, ist das gelbe Nummernschild fest an ein Fahrzeug verknüpft und verfällt nach dem Ablaufdatum am gelben rechten Rand. Dabei wird ein Kurzzeitkennzeichen meistens für eine Probefahrt mit einer Kaufabsicht oder eine Überführung zur Prüfstelle genutzt. Seltener werden Kurzzeitkennzeichen für einen Transport in die nächste Werkstatt verwendet. Eine Überführung im EU-Ausland ist zwar auch mit Kurzzeitkennzeichen möglich. Allerdings kommt es häufig zu Problemen, wenn man ein Fahrzeug im EU-Ausland bewegt.

So einfach lässt sich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichen ist es notwendig, die nächste Zulassungsbehörde in der Nähe aufzusuchen. Hier ist mit einer Wartezeit zu rechnen. Termine sind nur in begrenzten Zeiträumen möglich, sodass es heißt: „Nummer ziehen und im Wartesaal Platz nehmen!“ Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, ist es sinnvoll einen genauen Blick auf alle erforderlichen Unterlagen zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens zu werfen. Dabei sollten folgende Dokumente unbedingt mit zur Zulassungsbehörde genommen werden:
 
      • Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass
      • ein gültiger Nachweis über eine HU
      • eine Bestätigung der Versicherung für gewählten Zeitraum (eVB-Nummer)
      • Teil 1 und 2 der Zulassungsbescheinigung
 
Nur, wenn diese Dokumente vorliegen, ist es möglich, erfolgreich ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

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