Lässt sich eine Nachrüstung wieder rückgängig machen?

Grundsätzlich ist dies problemlos möglich. Hierbei sind jedoch unter anderem die nachfolgenden Punkte/Hinweise zu beachten.
 
In der Regel werden folgende Veränderungen am Fahrzeug (sequenzielle Anlagen) vorgenommen:
 

Frontkit

  • Die Einspritzdüsen werden in die Ansaugbrücke montiert.
  • Verdampfer und Gasventile sowie das Gassteuergerät werden im Motorraum meist mit 6 oder 8mm Schrauben befestigt.
  • Der Gas-/Benzin-Umschalter wird im Innenraum (Armaturen) montiert.
 

Elektrik

Je nach Anlagenhersteller werden u.a. folgende Signale abgegriffen:

  • Klemme 15 (Zündung)
  • Klemme 30 (Dauerstrom)
  • Klemme 31 (Masse)
  • Klemme 1 (Drehzahlsignal, z.b. Zündspule)
  • Lambdasonde (Signalleitung)
  • Einspritzzeiten (am Stecker der Benzineinspritzdüsen)
 

Tank

  • Der Tankanschluss ist meistens in der Stoßstange oder der Seitenverkleidung (Blech) angebracht.
  • Der Tank wird i.d.R. mit 10mm Schrauben am Fahrzeugboden befestigt.
  • Die Verlegung der Gasleitung erfolgt mit Leitungsschellen und Blechschrauben.

 

Bei einem Rückbau müssen alle oben genannten Veränderungen rückgängig gemacht werden. Bohrungen am Fahrzeugboden und im Motorraum müssen geschlossen/versiegelt werden. Bohrungen in der Ansaugbrücke werden z.b. mit Alu-Blindstopfen verschlossen. Wichtig ist hier eine 100%-Abdichtung (Stichwort: Falschluft). Elektrische Anschlüsse am originalen Kabelbaum können zum Beispiel verlötet werden. Hier empfiehlt sich die Verwendung von Schrumpfschlauch, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Die Bohrung für den Tankstutzen sollte von einem Karosseriefachmann verschlossen und neu lackiert werden.
 
Grundsätzlich empfiehlt es sich eine Gasanlage ein Autoleben lang (höherer Wiederverkaufswert) im Fahrzeug zu belassen. Eine Übernahme des Autogassystems in ein anderes Fahrzeug ist aus Kostengründen nur selten sinnvoll.