Komprimiertes Erdgas (CNG) darf nach dem Eichgesetz nur nach seiner Masse in Kilogramm verkauft werden. Der Abgabepreis hängt maßgeblich von der Zusammensetzung (H-Gas / L-Gas) ab. 1kg L-Gas hat etwa einen Energiegehalt von 1,3 Liter Benzin. 1kg H-Gas hingegen hat einen Energiegehalt von gut 1,5 Liter Benzin. Mit H-Gas kann also eine deutlich höhere Reichweite erzielt werden.