Die Urlaubssaison läuft aktuell auf Hochtouren. Immer mehr Menschen treffen dabei die Entscheidung, ihre Reise ins Ausland nicht mit dem Flugzeug, sondern mit dem eigenen Fahrzeug anzutreten. Dieses Verkehrsmittel fällt im Vergleich zu einer Flugreise nicht nur umweltfreundlicher aus, sondern bietet zudem eine angenehm hohe Flexibilität.

Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt über die Gegebenheiten und Regelungen in den umliegenden Ländern erkundigen, damit mit dem wohlverdienten Urlaub keine bösen Überraschungen einhergehen.

Was im Rahmen einer perfekten Vorbereitung für die Auslandsreise mit dem Auto zu beachten ist, erklärt der folgende Beitrag.



Die Mautregelungen

Wird der Urlaub von Deutschland aus mit dem Auto angetreten, führt der Weg durch Länder, welche für die Fahrt auf ihren Straßen eine Maut erheben. In der Regel fällt diese auf Schnellstraßen und Autobahnen an. Es gibt jedoch auch Länder, die auch auf ihren Bundesstraßen oder Brücken entsprechende Gebühren erheben.

Die spezifischen Regelungen der einzelnen Länder zur Maut können sehr unterschiedlich gestaltet sein. In einigen Staaten fällt die Maut so etwa zeitbezogen, in anderen wiederum streckenbezogen an. Autofahrer sollten zudem darüber informiert sein, ob sie eine Vignette erwerben müssen, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges angebracht werden muss. Es kann außerdem sein, dass vor der Fahrt auf der jeweiligen ausländischen Mautstraße eine Online-Registrierung vorzunehmen ist.

Vor dem Antritt der Reise ist sich somit über die spezifischen Bestimmungen aller Länder zu informieren, die bei der anstehenden Fahrt durchquert werden. Im Übrigen ist ein Länderkennzeichen innerhalb der EU nicht nötig – außerhalb des Schengenraumes ist es jedoch verpflichtend vorgeschrieben.

Die ausländischen Verkehrsregeln

Das Wichtigste ist natürlich, die ausländischen Verkehrsregeln zu kennen. Zum Teil weichen die Regeln und die bei Missachtung fälligen Bußgelder stark von den deutschen Gesetzen ab, vor allem hinsichtlich des Telefonierens während der Fahrt, Geschwindigkeitsübertretungen oder dem Parken im Halteverbot.

Geldbußen, die im EU-Ausland verhängt werden, werden in Deutschland ab einem Grenzwert von 70 Euro verfolgt und vollstreckt. Für diejenigen, die in Österreich einen Verstoß begehen, liegt die Grenze sogar nur bei 25 Euro. Es existiert jedoch kein länderübergreifendes Punktesystem. Allerdings findet eine Dokumentation des Verstoßes in dem jeweiligen Land statt, sodass Schwierigkeiten bei einer erneuten Einreise in Erscheinung treten könnten. Ausländische Strafzettel sind daher empfehlenswerter Weise stets umgehend zu bezahlen. In einigen Fällen kann dann sogar noch von Rabatten profitiert werden.

Die nötigen Dokumente

Bei einer Fahrt ins Ausland ist auf einige Dokumente nicht zu verzichten, wie beispielsweise den Nachweis über eine bestehende Versicherung. Liegt das Urlaubsziel außerhalb der EU, besteht auch eine generelle Pflicht für das Mitführen der grünen Versicherungskarte. Durch diese lässt sich die Abwicklung eines Schadens allerdings auch in EU-Staaten maßgeblich vereinfachen.

Im Ernstfall kann es zudem einen großen Vorteil darstellen, wenn im Handschuhfach ein europäischer Unfallbericht-Vordruck liegt. Die Kommunikation mit der Versicherung und damit auch die Regulierung des Schadens gestalten sich durch diesen im Nachgang wesentlich unkomplizierter.

Für den Urlaub mit dem Auto reicht innerhalb der EU-Staaten grundsätzlich der Personalausweis aus. Diejenigen, die auf Nummer Sicher gehen möchten, sollten jedoch auch ihren Reisepass mit im Gepäck haben.

In den EU-Ländern ist eine Übersetzung des Führerscheins aus Deutschland nicht notwendig. Dies kann sich außerhalb der Europäischen Union allerdings anders gestalten. Auch darüber sollten sich Urlauber so im Vorfeld des Reiseantritts informieren.

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