Freie Fahrt für LPG-Fahrzeuge
sup. - Manche Gerüchte halten sich hartnäckig. Die immer noch verbreitete Annahme, Autogas-Fahrzeuge dürften nicht in Tiefgaragen abgestellt werden, ist dafür ein gutes Beispiel. Dabei ist es jetzt bereits mehr als 15 Jahre her, dass die Muster-Garagenverordnung flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen in allen öffentlichen Tiefgaragen freie Fahrt gegeben hat. Inzwischen haben fast alle Bundesländer diese bauordnungsrechtliche Grundlage konsequent in Landesrecht umgesetzt. Lediglich in Bremen, Brandenburg und im Saarland gibt es noch Sonderregelungen bzw. Einzelfallprüfungen. Die meisten Verbotsschilder, die nach wie vor an manchen Garagen-Einfahrten hängen, haben also allenfalls historische Bedeutung. Grund für die Aufhebung des Garagenverbots war bereits damals das hohe sicherheitstechnische Niveau von Autogas-Fahrzeugen, das dem Standard von Benzinern in nichts nachsteht.
Quelle: Supress