Kommt es zu einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall, sollte bis auf bestimmte Ausnahmefälle die Expertise eines unabhängigen Kfz-Gutachters in Anspruch genommen werden, um den verursachten Schaden exakt beziffern zu können. Meist kann nur so ein fairer Schadensersatz, welcher auch der realen Schadenhöhe entspricht, beim Versicherer des Unfallverursachers geltend gemacht werden.



Schnell handeln und ein unabhängiges Gutachten anfordern - so geht's

Zuerst muss die Schuldfrage geklärt werden. Wer unverschuldet Opfer eines Autounfalls geworden ist, muss zunächst den Schaden bei der Versicherung des Unfallverursachers genau beziffern können. Beides gelingt am besten mit Hilfe eines unabhängigen Kfz-Gutachters. Dazu hat man im Haftpflichtfall auch das Recht.

Die Gegenseite muss binnen sieben Tagen eine obligatorische Schadensmeldung vornehmen. Aber auch als Geschädigter sollte man innerhalb weniger Tage ein Kfz-Gutachten anfordern.

Beweise sichern und das Maximum mit einem Gutachten rauszuholen

Um den Schadenshergang so gut wie möglich mit Beweisen untermauern zu können, sollten dafür alle verfügbaren Mittel genutzt werden wie Fotos am Unfallort, Unfallbericht der Polizei und Zeugenaussagen.

Dies erleichtert den Prozess bei der Gutachtenerstellung erheblich und führt zu besseren Ergebnissen. Auch wird es der Gegenseite erschwert, das eigene Gutachten am Ende anzufechten.

Die Gegenseite ist schneller und hat bereits ein Gutachten erstellt - was tun?

Zunächst sollten grundsätzlich jegliche Angebote von der Gegenseite, ein Kfz-Gutachten von ihrer Seite zu stellen, ausgeschlagen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass es am Ende zu einem unbefriedigenden Ergebnis in Sachen Schadensersatz kommt, ist in diesen Fällen sehr hoch. Daher unbedingt einen eigenen Gutachter beauftragen.

Kommt es zu der Situation, dass der Versicherer des Unfallverursachers ein bereits fertig erstelltes Gutachten zuschickt, sollte auch in diesem Fall darauf bestanden werden, ein eigenes zweites Gutachten durch einen Kfz-Sachverständiger auf Kosten der anderen Versicherung einzuholen.

Nach gültiger Rechtsprechung hat der Geschädigte das Recht dazu, welches nur dann verwirkt wird, wenn dieser sich ausdrücklich mit dem Gutachten der Gegenseite einverstanden erklärt hat.

Wer übernimmt die Kosten für den Gutachter?

Sofern einen keine Schuld trifft, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die vollen Kosten für das Honorar des eigenen Gutachters. Bei einer Teilschuld werden die Kosten nach einer auszuhandelnden Quote geteilt.

Wichtig: Bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro werden die Kosten für einen Gutachter in der Regel nicht übernommen.

Wie erkennt man als Laie ob der Schaden über der Bagatellgrenze liegt?

Was häufig zuerst nach einem vermeintlich kleinen Schaden aussieht, kann am Ende deutlich über der Bagatellgrenze liegen, was die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens rechtfertigen würde.

Daher ist es ratsam, möglichst schnell Kontakt zu einem qualifizierten Sachverständigen aufzunehmen, der in der Regel anhand aussagekräftiger Fotos zum Schaden bereits im Vorfeld eine schnelle und sichere Einschätzung abgeben kann. Wenn der Schaden offensichtlich im Bereich der Bagatellgrenze liegt, kommt gegebenenfalls auch ein Kurzgutachten in Betracht.

Was tun, wenn das eigene Gutachten angefochten wird?

Es kann zu dem unerwünschten Fall kommen, dass das eigene Gutachten von der gegnerischen Versicherung angefochten wird. Die gegnerische Versicherung führt dafür häufig Gründe für eine unzureichende Qualifikation des Gutachters an, um das Gutachten doch noch zu verhindern. Um diese Situation von vornherein auszuschließen, sollte daher unbedingt die Kompetenz des Gutachters sichergestellt werden. Im besten Fall sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger beauftragt werden.

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