Steht die nächste Hauptuntersuchung des PKWs oder des Motorrads bevor, verfallen viele Fahrzeughalter in eine regelrechte Panik – vor allem, wenn nicht klar ist, ob das Auto oder das Motorrad die umfassende Überprüfung erfolgreich bestehen wird.
Fällt das Gefährt durch die Hauptuntersuchung, ist dies nicht nur mit einem gewissen zeitlichen Mehraufwand verbunden, sondern ebenfalls mit nicht zu vernachlässigenden Kosten. Allerdings können Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu vermeiden. Besonders komfortabel gestaltet sich die anstehende Überprüfung des Fahrzeugs im Übrigen, wenn sich für die Hauptuntersuchung Fürth mit kostenloser Abholung entschieden wird.
Fällt das Gefährt durch die Hauptuntersuchung, ist dies nicht nur mit einem gewissen zeitlichen Mehraufwand verbunden, sondern ebenfalls mit nicht zu vernachlässigenden Kosten. Allerdings können Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu vermeiden. Besonders komfortabel gestaltet sich die anstehende Überprüfung des Fahrzeugs im Übrigen, wenn sich für die Hauptuntersuchung Fürth mit kostenloser Abholung entschieden wird.
So wird das Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vorbereitet
Es lassen sich einige Maßnahmen ausmachen, die für eine umfassende Vorbereitung auf die anstehende Hauptuntersuchung sorgen.
Zu diesen gehört etwa, bereits frühzeitig die Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise den Fahrzeugschein herauszusuchen. Zu der Hauptuntersuchung müssen eventuell auch weitere Unterlagen vorgelegt werden, etwa, wenn an einem PKW Umbauten vorgenommen wurden.
Zu prüfen ist vor der HU außerdem, ob im Fahrzeug Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind. Einer Kontrolle sind daneben auch das Fabrikschild beziehungsweise das Kennzeichen oder das Typenschild zu unterziehen – diese müssen eine gute Lesbarkeit aufweisen und unbeschädigt sein.
Hinsichtlich eventueller Beschädigung ist darüber hinaus auch die Frontscheibe zu kontrollieren, ebenso wie eine einwandfreie Funktion der Wischanlage und der Wischer. Vollkommen funktionsfähig müssen sich bei der HU auch die Signalanlage, die Scheinwerfer, die Lenkung, die Bremsen und die Spiegel zeigen.
Die Kontroll- und Warnleuchten sollten keine Fehler anzeigen und das Fahrzeug darf keine Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Öl verlieren. Im Bereich der Reifen sollte eine Kontrolle der korrekten Laufrichtung und der noch vorhandenen Profiltiefe erfolgen. Sollten bei dem Fahrzeug im Zuge eines Werkstattbesuches Mängel oder Schäden aufgespürt werden, sind diese vor der Durchführung der kommenden Hauptuntersuchung zu beheben.
Zu diesen gehört etwa, bereits frühzeitig die Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise den Fahrzeugschein herauszusuchen. Zu der Hauptuntersuchung müssen eventuell auch weitere Unterlagen vorgelegt werden, etwa, wenn an einem PKW Umbauten vorgenommen wurden.
Zu prüfen ist vor der HU außerdem, ob im Fahrzeug Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind. Einer Kontrolle sind daneben auch das Fabrikschild beziehungsweise das Kennzeichen oder das Typenschild zu unterziehen – diese müssen eine gute Lesbarkeit aufweisen und unbeschädigt sein.
Hinsichtlich eventueller Beschädigung ist darüber hinaus auch die Frontscheibe zu kontrollieren, ebenso wie eine einwandfreie Funktion der Wischanlage und der Wischer. Vollkommen funktionsfähig müssen sich bei der HU auch die Signalanlage, die Scheinwerfer, die Lenkung, die Bremsen und die Spiegel zeigen.
Die Kontroll- und Warnleuchten sollten keine Fehler anzeigen und das Fahrzeug darf keine Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Öl verlieren. Im Bereich der Reifen sollte eine Kontrolle der korrekten Laufrichtung und der noch vorhandenen Profiltiefe erfolgen. Sollten bei dem Fahrzeug im Zuge eines Werkstattbesuches Mängel oder Schäden aufgespürt werden, sind diese vor der Durchführung der kommenden Hauptuntersuchung zu beheben.
Die Intervalle der HU – Wann ist sie fällig?
Es sind mehrere Kriterien ausschlaggebend dafür, in welchen Abständen ein Fahrzeug der Hauptuntersuchung unterzogen werden muss. Diese bestehen in dem Gewicht, der Zulassungsart und dem Nutzungszweck. In der Regel beträgt das Intervall für die HU jedoch 24 Monate.
In Deutschland besteht für alle Fahrzeuge, die eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr aufweisen, eine Pflicht dazu, die HU durchführen zu lassen. Daneben sind von dieser Regelung ebenfalls Anhänger betroffen.
Ausgenommen sind ausschließlich Fahrzeuge, die über ein rotes Kennzeichen verfügen – diese müssen somit keiner Hauptuntersuchung unterzogen werden. Weitere Ausnahmen gelten darüber hinaus für Fahrzeuge der Bundespolizei und der Bundesweht, denn für diese wird eine separate Prüfung angesetzt. Im Gegensatz dazu müssen Oldtimer allerdings weiterhin regelmäßig im Rahmen der Hauptuntersuchung überprüft werden.
Nach der Erstzulassung eines Fahrzeug gilt jedoch grundsätzlich eine Sonderregelung. Die erste Hauptuntersuchung ist dann erst nach einem Zeitraum von 36 anstatt von 24 Monaten nötig.
In Deutschland besteht für alle Fahrzeuge, die eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr aufweisen, eine Pflicht dazu, die HU durchführen zu lassen. Daneben sind von dieser Regelung ebenfalls Anhänger betroffen.
Ausgenommen sind ausschließlich Fahrzeuge, die über ein rotes Kennzeichen verfügen – diese müssen somit keiner Hauptuntersuchung unterzogen werden. Weitere Ausnahmen gelten darüber hinaus für Fahrzeuge der Bundespolizei und der Bundesweht, denn für diese wird eine separate Prüfung angesetzt. Im Gegensatz dazu müssen Oldtimer allerdings weiterhin regelmäßig im Rahmen der Hauptuntersuchung überprüft werden.
Nach der Erstzulassung eines Fahrzeug gilt jedoch grundsätzlich eine Sonderregelung. Die erste Hauptuntersuchung ist dann erst nach einem Zeitraum von 36 anstatt von 24 Monaten nötig.
Keine Hauptuntersuchung durchgeführt – Achtung Bußgelder
Wurde eine fristgerechte Durchführung der HU versäumt, sieht der geltende Bußgeldkatalog dafür entsprechende Strafen vor. Wie hoch das Bußgeld dann im Detail ausfällt, ist abhängig davon, wie weit die Frist überschritten wurde.
Wurde die fällige HU zwischen zwei und vier Monaten überzogen, ist so etwa mit einem Bußgeld von 15 Euro zu rechnen. Nach einer Fristüberschreitung von mehr als acht Monaten beträgt das Bußgeld jedoch bereits 60 Euro und es wird außerdem ein Punkt in Flensburg verhängt.
Bilderquelle: (CC0 Creative Commons)
pixabay.com © WolfBlur
Wurde die fällige HU zwischen zwei und vier Monaten überzogen, ist so etwa mit einem Bußgeld von 15 Euro zu rechnen. Nach einer Fristüberschreitung von mehr als acht Monaten beträgt das Bußgeld jedoch bereits 60 Euro und es wird außerdem ein Punkt in Flensburg verhängt.
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