Dass Fahrzeugkraftstoff nicht billiger wird, hat sich inzwischen herumgesprochen. Da erscheint es naheliegend, dass Fahrzeuge, die mit einer Autogasanlage ausgerüstet und entsprechend günstig im Verbrauch sind, jederzeit einen Käufer finden sollten. Für den Verkauf von LPG-Fahrzeugen gelten jedoch die gleichen Grundsätze wie für den Verkauf mit allen anderen.
Auto verkaufen: Worauf ist zu achten?
Ob mit oder ohne Autogas - das Fahrzeug sollte in einem sauberen, möglichst einwandfreien technischen Zustand sein, ehe es verkauft wird. Wer diesen schwarz auf weiß haben möchte, kann sich in Werkstätten entsprechende Prüfbescheinigungen ausstellen lassen. Kratzer oder ähnliche Schönheitsmängel sollten beseitigt werden, da sie den Preis unverhältnismäßig stark drücken können. Im Hinblick auf den Preis liefern vergleichbare Fahrzeuge desselben Modells und möglichst mit dem gleichen Baujahr gute Anhaltspunkte. Ist die Resonanz auf ein Inserat ungewöhnlich hoch, kann dies auf einen zu niedrig angesetzten Verkaufspreis hinweisen. Wer es genau wissen möchte, kann ein Wertgutachten bei einer Prüforganisation wie z. B. TÜV erstellen lassen.
Fahrzeug inserieren
Beim Inserat sollten sämtliche Merkmale des Fahrzeugs so genau wie möglich angegeben werden. Wichtige und für einen zügigen Verkauf förderliche Eigenschaften wie beispielsweise ein sehr gepflegter Zustand, niedriger Kilometerstand und ein vorbildlich gepflegtes Scheckheft können im Text natürlich gesondert hervorgehoben werden. Angaben zur letzten Hauptuntersuchung dürfen natürlich ebenso wenig fehlen wie Mängel. Wurden typische Verschleißteile wie z. B. Bremsen erst kürzlich erneuert, kann auch das sich als Pluspunkt für einen erfolgreichen Verkauf auswirken.
Ein Inserat ohne aussagekräftige Bilder wird so gut wie gar nicht wahrgenommen. Damit das Fahrzeug auf Bildern einen guten Eindruck macht, sollte es natürlich sauber und gepflegt, im Idealfall sogar poliert sein. Wichtig ist es, das Auto aus verschiedenen Perspektiven zu fotografieren, damit sich potenzielle Interessenten ein möglichst vollständiges Bild vom Fahrzeug machen können. Dazu gehören auch Detailaufnahmen von Innenraum, Kilometerstand und besonderen Ausstattungsmerkmalen. Um einen ehrlichen, vertrauenswürdigen Eindruck zu erwecken, sollten auch Mängel mit fotografiert werden. Das gilt vor allem dann, wenn diese in der Beschreibung bereits erwähnt wurden.
Probefahrt und Verkauf
Ist ein Interessent gefunden, möchte es sich dieser in der Regel nicht nehmen lassen, eine Probefahrt zu unternehmen. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, kann bei der zuständigen Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen erworben werden. Vor der Fahrt sollte sich der Besitzer natürlich den Führerschein zeigen lassen und am besten auch an der Fahrt als Beifahrer teilnehmen, um Erklärungen liefern und Fragen beantworten zu können.
Hat sich der Interessent für den Kauf des Fahrzeugs entschieden, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt. Hierfür empfiehlt sich ein Vordruck, wie er beispielsweise bei Automobilclubs angefordert werden kann. Die Abmeldung des Fahrzeugs wird üblicherweise durch den neuen Besitzer vorgenommen. Hierbei kann es nicht schaden, sowohl der Versicherung als auch der Zulassungsstelle mitzuteilen, dass das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat. Erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige geht die Steuerpflicht auf den neuen Besitzer über. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sollte erst an den Käufer ausgehändigt werden, wenn der Kaufpreis des Fahrzeuges voll bezahlt wurde.
Die Versicherung des Fahrzeugs geht laut Gesetzgeber schon mit dessen Veräußerung auf den neuen Besitzer über. Ein Unfallschaden, der sich nach der Fahrzeugübergabe ereignet, beeinträchtigt also nicht mehr den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug noch nicht umgeschrieben ist. Von der Verkaufsmeldung sollte eine Kopie einbehalten werden. Meldet der Käufer das Fahrzeug nämlich nicht um, kann es sein, dass der Verkäufer weiterhin für Steuer und Versicherungsprämie zu haften hat.
Was muss hinsichtlich der Autogasanlage beachtet werden?
Die zusätzliche, nachträglich eingebaute Autogasanlage ist sicherlich ein Pluspunkt, sollte jedoch auch nicht zu hoch bewertet werden. Die Frage ist, wie alt diese Anlage ist und ob noch eine Garantie vonseiten des Herstellers besteht. Wegen der höheren Abgastemperaturen im Gasbetrieb sollten vor allem die Auslassventile genauer auf Verschleißerscheinungen und Schäden geprüft werden. Höher im Kurs stehen Fahrzeuge, die mit einer solchen Anlage ab Werk ausgestattet wurden.
Ein zweites Argument ist der günstige Kraftstoff an sich und der damit verbundene Steuervorteil, der 15 Cent pro Liter ausmacht. Ursprünglich bis 2018 vorgesehen, wurde dieser nun bis zum Jahr 2022 verlängert. Autogas bleibt mit Preisen zwischen 50 und 60 Cent je Liter also vorerst ein sehr günstiger Kraftstoff, was den Verkauf entsprechend ausgerüsteter Fahrzeuge erleichtert.
Quellen:
https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/auto_verkaufen.aspx
https://www.tagesspiegel.de/mobil/ratgeber-das-eigene-auto-verkaufen-zehn-tipps-fuer-ein-gutes-geschaeft/12352024.html
https://www.vexcash.com/blog/auto-abmelden/
https://www.kfz-mag.de/news/ratgeber/autogas-gebrauchtwagen-kaufen-171114