Als Pendler, ob mit dem Auto oder mit der Bahn, hat man einige Vorteile. Das ist gemeinhin bekannt. Doch welche Vorteile sind es ganz genau und sind insbesondere Umrüstungen und Aufrüstungen am Auto steuerbegünstigt, wenn man das Auto für den Weg zur Arbeit nutzt? Dieser Artikel fasst die Pendler-Steuervorteile zusammen.


Die Pendlerpauschale als Werbungskosten absetzen

© istock.com/DutkoDer bekannteste Vorteil für Pendler dürfte die sogenannte Pendlerpauschale sein. Für jeden Kilometer, den man für eine Strecke zur Arbeit zurücklegt, kann ein Pauschalbetrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Pendler gilt man dann, wenn man als Arbeitnehmer von seinem Wohnsitz zur Arbeit geht oder fährt. Jeder Arbeitnehmer, der nicht durchgehend von zu Hause aus arbeitet, dürfte in dieses Schema fallen. Zwar gibt es je nach Verkehrsmittel Unterschiede, sodass Bahnfahrer insgesamt weniger absetzen dürfen als Autofahrer, aber bevorteilt wird jeder, selbst als Fußgänger.

Der Steuervorteil der Pendlerpauschale wird errechnet, indem man jeden zurückgelegten Kilometer einer Strecke – entweder hin oder zurück – mit 30 Cent multipliziert. Es gilt der kürzeste Weg, solang ein längerer Weg nicht nachgewiesen verkehrsgünstiger und vorteilhafter ist. Beispiel: Bei einem Arbeitsweg von 25 Kilometern dürfen pro Arbeitstag 25 x 30 Cent berechnet werden. Jeden Tag, an dem man arbeitet. Für die Gesamtzahl an Arbeitstagen müssen 365 Tage minus Wochenenden, Urlaubstage, Krankheitstage und Feiertage gerechnet werden. Das funktioniert mit Rechnern im Internet ganz einfach. Die Summe, die sich daraus ergibt, kann dann in der Einkommensteuererklärung entsprechend angegeben werden.

Zuletzt noch einmal zum Unterschied zwischen Autofahrern und Nutzern sonstiger Verkehrsmittel (Motorrad, Bahn, Fahrrad, etc.): Während erstere in den Genuss des höchsten Kilometersatzes kommen, werden für andere Verkehrsmittel nur niedrigere Pauschalen gewährt. Wenn es Teilstrecken einerseits mit dem Auto und andererseits mit der Bahn gibt, ist eine Auseinanderrechnung erforderlich. Hier ist ein Jahresbetrag von maximal 4.500 Euro festgesetzt, den man erstattet bekommen kann. Darüber hinaus sind genaue Nachweise und Belege erforderlich. Mehr zum Thema "Arbeiten und Pendeln" ist beispielsweise auf den Seiten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zu finden.


Sonstige Steuerersparnis: Elektro- und Gasautos werden ebenfalls bevorteilt

© istock.com/kznonDie Pendlerpauschale ist quasi die Hauptersparnis für Arbeitnehmer bei den Steuern. Es gibt aber noch weitere Regelungen, bei denen sich genaueres Hinsehen lohnt: Elektroautos werden beim Kauf beispielsweise bezuschusst und sind für eine bestimmte Zeit steuerfrei fahrbar. Und auch Autogas wird gefördert: Der Steueranteil am Literpreis ist bis 2018 gesenkt und der Literpreis ist insgesamt sehr günstig. Dabei handelt es sich schon um zwei von fünf Vorteilen, für die sich die Umrüstung mit Kosten zwischen etwa 1.300 und 2.700 Euro lohnen würde. Doch auch die Umrüstung selbst kann komplett von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie dem Erhalt und der Förderung des Einkommens dient. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Wagen zu einem nicht untergeordneten Prozentsatz für den Arbeitsweg genutzt wird und keine Leistungen des Arbeitgebers bestehen. Sollten solche Leistungen bestehen oder ist die Nutzung des KFZ nicht oder nur wenig mit der Erwerbstätigkeit verbunden, ist die Umrüstung auf Autogas nicht absetzbar.

Vom Netto dürfte unter all diesen Umständen eine Menge mehr übrig bleiben.

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