Da die Kfz-Steuer in Deutschland unter anderem auch nach der Abgasemission bemessen wird, bleibt diese üblicherweise gleich. Voraussetzung dafür ist es, das die eingebaute Gasanlage über ein entsprechendes Abgasgutachten bzw. Einzelabgasbescheinigung verfügt, welches das gleiche Abgasverhalten wie auf Benzin bestätigt.
Update: Seit 2017 müssen Autogas- und Erdgasanlagen über ein Gutachten nach ECE R 115 verfügen.
Wird im Abgasgutachten der Gasanlage ein schlechteres Abgasverhalten bestätigt, so ändert sich der Kfz-Steuersatz dementsprechend. Daher ist es wichtig, sich beim jeweiligen Umrüster über eine evtl. Änderung der Kfz-Steuer schon vorab zu informieren.