Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich und zieht häufig Streitigkeiten über Schadensersatzansprüche nach sich. Diese lassen sich in den meisten Fällen nur noch gerichtlich klären. Ein Unfallgutachten dient dazu, Klarheit zu schaffen.



Wann ist ein Unfallgutachten nötig?

Bei Zivilprozessen lautet der Grundsatz, erhobene Ansprüche sind zu beweisen. Dies vorzutragen, reicht allein nicht aus. Ist das Gericht nicht in der Lage zu entscheiden, auf welcher Seite das Recht liegt, verschafft eine unabhängige Begutachtung der Schäden Klarheit.

Sollen Reparaturkosten übernommen werden, ist eine genaue Kostenaufstellung wichtig. Ist der Unfall selbst verschuldet, ist ein Unfallgutachten dazu geeignet, um festzustellen, ob die Kaskoversicherung für den entstandenen Schaden eintritt. Liegt ein Totalschaden vor, ist das Übernehmen der Kosten für ein gleichwertiges Auto seitens des Unfallgegners möglich. Um zu beurteilen, ob ein Totalschaden vorliegt, ist ein Unfallgutachter geeignet.

Bei Bagatellschäden ist kein Unfallgutachter von Nöten. Wird eine Gesamtschadenshöhe von 750 Euro nicht überschritten, sind eine Foto-Dokumentation und ein Kostenvoranschlag der Werkstatt in der Regel ausreichend.

Was beinhaltet das Gutachten?

Hier werden zunächst die technischen Daten des Fahrzeugs beschrieben und die Sonderausstattung aufgezählt. Weiterhin werden sämtliche unfallbedingten Beschädigungen am Fahrzeug beschrieben und durch Fotografien dokumentiert. Der Reparaturweg wird festgelegt, die Kosten kalkuliert, die Reparaturdauer und die Ausfallzeit des Fahrzeugs festgehalten. Auch ältere, nicht reparierte Schäden werden aufgelistet und der Wiederbeschaffungswert des Autos zum Zeitpunkt vor dem Unfall festgehalten. Außerdem werden die Wertminderung und der Restwert ermittelt. Außerdem enthält das Gutachten Schätzungen, ob eine Reparatur überhaupt noch wirtschaftlich ist oder ein Totalschaden vorliegt.

Welche Kosten verursacht ein Gutachten?

Gutachterkosten orientieren sich an der jeweiligen Schadenshöhe. Je größer der Schaden, desto größer ist der Aufwand für die Erstellung des Gutachtens und desto höher fallen die Kosten aus.

Für die Berechnung des Gutachterhonorars wird die Schadenhöhe angesetzt, von der anschließend ein gewisser Prozentsatz dem Gutachter gezahlt wird. Je höher die Schadenssumme ist, desto niedriger fällt der Prozentsatz für das Honorar aus.

Wer übernimmt die Gutachtenkosten?

Die Kosten für das Gutachten sind in den Prozesskosten enthalten. Die Partei, die den Prozess verliert, trägt die Kosten.

Wer erstellt das Unfallgutachten?

Die im Prozess beteiligten Parteien könne frei wählen, welchen Gutachter sie für ein Unfallgutachten in Berlin oder einer anderen Stadt beauftragen wollen. Auch wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung von ihrer Seite aus einen Sachverständigen beauftragt, kann ein eigener Sachverständiger bestellt werden.

Beanstandungen des Gutachtens?

Ein Unfallgutachten zu beanstanden ist immer möglich. Ein Grund kann die Vermutung einer mangelnden Qualifikation des Gutachters sein. Das Gutachten kann ebenso angefochten werden, wenn es zu einseitig ausformuliert (Parteigutachten) bzw. unbrauchbar ist oder der Unfallgegner eine Nachbesichtigung seines Autos gezielt vereitelt bzw. behindert.

Damit das Risiko sinkt, dass ein Gutachten angefochten wird, ist es ratsam, sich vor der Beauftragung eines Gutachters über dessen Seriosität und Qualifikation schlaumachen.

Wer beauftragt den Gutachter?

Damit die Vollkaskoversicherung den Schaden erstattet, ist die Schadenshöhe zu beziffern.

Normalerweise bestimmt die Versicherung einen Unfallgutachter, um die Kosten gering zu halten. Wer mit der Wahl des Gutachters nicht einverstanden ist, darf einen eigenen Gutachter zu wählen. In diesem Fall übernimmt die Versicherung nicht die Kosten für den Gutachter.

Auch Haftpflichtversicherungen setzen gern einen eigenen Sachverständigen ein, der unter Umständen ein Gutachten zugunsten der Versicherung erstellt. Aber auch hier steht es jedem frei, den Gutachter zu akzeptieren oder nicht.

Bilderquelle: (CC0 Creative Commons)
pixabay.com © Monsterkoi
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