Das Einfahrtverbot für Gasfahrzeuge entspricht nicht der aktuellen Garagenverordnung. Somit ist nach den Länderbauordnungen das Parken von CNG-Fahrzeugen in Tiefgaragen und Parkhäusern bundesweit erlaubt. Die heute bundesweit gültige „Muster-Garagenverordnung“ gibt Gasfahrzeugen (LPG und CNG) ohne jede Einschränkung grünes Licht für die Einfahrt in Tiefgaragen. Jedoch stellt das Hausrecht jedem Parkhausbesitzer frei, die Einfahrt in seine Tiefgarage bzw. Parkhaus zu untersagen. Siehe auch: Veraltete Schilder an Tiefgaragen

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