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Abgas-Gutachten und Mietwagen

  • Erich
  • Autor
24 Jan 2014 20:41 #1 von Erich
Abgas-Gutachten und Mietwagen wurde erstellt von Erich
Guten Tag,

ich habe im Internet gelesen, dass durch eine Autogas-Umrüstung die Betriebserlaubnis erlöscht und dass sie erst wieder neu erteilt wird, wenn das TÜV-Gutachten für die eingebaute Autogas-Anlage vorliegt.

Ebenso habe ich gelesen, dass dazu meist ein Abgas-Gutachten erforderlich ist, das bei dem Umrüster manchmal erst Wochen nach der Umrüstung eintrifft.

Da ich auf mein Auto angewiesen bin, müsste ich mir dann bis zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis bei einer Autovermietung einen Wagen mieten.

Hat der Umrüster für solch einen (sicherlich seltenen Fall) eine Versicherung, welche die Mietwagenkosten übernimmt? Ist das in dem schriftlichen Umrüst-Auftrag üblicherweise klar geregelt?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand seinen Pkw auf Autogas umrüsten lässt und dabei das Risiko eingeht, dass sich die vereinbarten Umrüstkosten durch eine Mietwagenrechnung im Extremfall verdoppeln können. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Viele Grüße

Erich

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  • Gasteam
  • Autor
25 Jan 2014 06:36 #2 von Gasteam
Gasteam antwortete auf Aw: Abgas-Gutachten und Mietwagen
Erich schrieb:

ich habe im Internet gelesen, dass durch eine Autogas-Umrüstung die Betriebserlaubnis erlöscht und dass sie erst wieder neu erteilt wird, wenn das TÜV-Gutachten für die eingebaute Autogas-Anlage vorliegt.

Richtig! Nach der Umrüstung muss der Einbau von einem Sachverständigen abgenommen werden. In Westdeutschland macht dies dies der TÜV und in Istdeutschland die Dekra.

Ebenso habe ich gelesen, dass dazu meist ein Abgas-Gutachten erforderlich ist, das bei dem Umrüster manchmal erst Wochen nach der Umrüstung eintrifft.

Ich würde den Umbau erst machen lassen, wenn das Abgasgutachten bereits da ist. So wird der Umbau direkt nach der Umrüstung abgenommen. Somit wird ein Mietwagen nur für die Zeit des Umbaus benötigt.

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  • Gascharly
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30 Jan 2014 18:46 #3 von Gascharly
Gascharly antwortete auf Aw: Abgas-Gutachten und Mietwagen
Richtig! Bei seriösen Umrüstungen bekommst Du direkt nach der Umrüstung alle für die Eintragung nötigen Papiere gleich mit, inkl. AGG und TÜV Gutachten!

Autogasumrüstungen mit langer Erfahrung, GSP/GAP und AU anerkannter KFZ Meisterbetrieb

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  • Erich
  • Autor
15 Feb 2014 17:48 #4 von Erich
Erich antwortete auf Aw: Abgas-Gutachten und Mietwagen
Guten Tag,

danke für die beiden Antworten. Hatte leider nicht funktioniert: Die 3 Umrüster, bei denen ich gefragt hatte, wollten das Abgas-Gutachten erst anfordern, nachdem ich den Umrüstauftrag erteilt habe UND Auto und Zulassung abgegeben habe.

Habe auch noch gelesen, dass im Koalitionsvertrag die Fortschreibung der Steuervergünstigung für Erdgas als Kraftstoff über 2018 hinaus festgehalten ist. Für Autogas dagegen nicht.

Inzwischen habe ich mir wieder einen Diesel gekauft und bin den Benziner am verkaufen.

Viele Grüße

Erich

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