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Silllegung Gasanlage / Austrag Fahrzeugschein

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10 Aug 2015 12:55 #1 von IcemanNRW
Silllegung Gasanlage / Austrag Fahrzeugschein wurde erstellt von IcemanNRW
Hallo zusammen,

nachdem sich die Probleme mit der Anlage gehäuft hatten, hatte Ich mich entschlossen, mich von der Gasanlage zu trennen, und ausschließlich auf Benzin zu fahren. Eine Fachwerkstatt empfahl mir die Anlage stillzulegen anstatt komplett auszubauen, da dieses günstiger sei. Dieses wurde dann in der Form umgesetzt, daß der Tank ausgebaut, die Leitungen restentleert, die Elektronik abgeklemmt, und die Reserveradmulde (wo sich der Tank befand) versiegelt wurde. Leitungen, Verkabelung und die entsprechenden Anbauten im Motorraum sind im Fahrzeug verblieben, und sind einfach nur noch vorhanden, ohne eine Funktion zu erfüllen. Mir wurde jedoch der Hinweis gegeben, daß Ich die Anlage offiziell austragen lassen solle. Eigentlich widerstrebte mir dieses aufgrund der anfallenden Kosten, dennoch hab Ich mich dann mal zum TÜV begeben. Dort wurde mir gesagt, die Anlage würde nur dann ausgetragen, wenn sie auch komplett demontiert wäre. Mein Einwand, daß die Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben sei, ließ man nicht gelten, denn man könne nur etwas austragen, was auch nicht mehr vorhanden wäre.
Eigentlich würde Ich jetzt am liebsten alles so lassen wie es ist, und einfach so weiterfahren.
Die Fragen die sich mir jetzt stellen sind jedoch
- wie verhält sich das Ganze rechtlich ?
und
- was passiert bei der nächsten HU ?

Hat jemand schon einmal Ähnliches gehabt, oder kann mir jemand sagen, was Ich am Besten machen sollte ?

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